In ganz Europa ändert sich die Corona-Lage stetig. Das hat auch Auswirkungen auf die Flusskreuzfahrt. Die Veranstalter ändern ihre Corona-Regeln dementsprechend immer häufiger. Derzeit werden die Nachweis- sowie Maskenpflichten zunehmend gelockert.
Ursprünglich veröffentlicht am 3. Dezember 2021. Zuletzt aktualisiert am 17. Juni 2022.
Die Lage auf dem Fluss wird komplizierter: Während die meisten Veranstalter weiterhin auf die 2G-Regel setzen, sprich das Geimpft- und Genesenen-Prinzip, gibt es nun auch Veranstalter, die keinerlei Nachweispflichten mehr fordern. Auch die Maskenpflicht ist bei den meisten Veranstaltern nun gefallen.
Wir haben die aktuellen Regeln der verschiedenen Veranstalter übersichtlich zusammengefasst. Wichtig zu wissen: Je nach Fahrtgebiet können die Regeln abweichen, insbesondere wenn auf einer Reise mehrere Länder angefahren werden. Hierzu informieren die Veranstalter meist bei Buchung der Reise genauer.
Veranstalter | Impfung* oder Genesung** | Test | Maskenpflicht*** |
1AVista Reisen | ✔ |
Zusätzlich zum 2G-Nachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden; entfällt ab 1. Juli) |
Ja |
Amadeus Flusskreuzfahrten Lüftner Cruises |
✔ |
Nicht erforderlich |
Nein |
AmaWaterways |
✔ (Nur Impfung erlaubt) |
Nicht erforderlich | Nein |
A-ROSA Kreuzfahrten |
Nicht erforderlich (ausgenommen Douro) |
Nicht erforderlich |
Nein |
DCS Touristik |
✔ |
Nicht erforderlich | Nein |
GTA Touristik / GTA Waterways |
✔ |
Nicht erforderlich | Nein |
nicko cruises |
✔ |
Zusätzlich zum 2G-Nachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden) |
Nein |
Phoenix Reisen |
✔ (Nur Impfung erlaubt) |
Nicht erforderlich |
Nein |
Plantours Kreuzfahrten |
✔ |
Zusätzlich zum 2G-Nachweis
(Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden) |
Nein |
regina river cruises |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich | Nein |
SE-Tours |
✔ |
Nicht erforderlich | Nein |
UNIWORLD |
✔ (Nur Impfung erlaubt) |
Nicht erforderlich | Nein |
VIVA Cruises |
✔ |
Nicht erforderlich | Nein |
* = Impfstoff muss in der EU zugelassen sein & letzte Dosis mindestens 14 Tage zurückliegen
** = Positiver PCR-Test (mindestens 28 Tage alt, aber nicht älter als sechs Monate)
*** = Regelung kann bei unterschiedlichen Vorgaben der Reiseländer abweichen
Stand: 17. Juni 2022; Die Informationen können sich stetig ändern und sind daher ohne Gewähr.
Einige Flusskreuzfahrt-Veranstalter haben die Maskenpflicht im Zuge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes von Anfang April, die keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr vorsieht, für Gäste abgeschafft. Diese Regelung kann wegen der unterschiedlichen Vorgaben der durchfahrenen Reiseländer dennoch abweichen. Grundsätzlich trifft die Entscheidung über die Maskenpflicht weiter der Veranstalter selbst und kann über das Hausrecht von den Gästen verlangen, weiterhin eine Maske zu tragen.
Bei folgenden Veranstaltern gilt keine Maskenpflicht mehr:
Nach und nach normalisiert sich auch die Situation bezüglich der Nachweispflichten. So gibt es nun auch Veranstalter, die fortan keine COVID-Nachweise wie etwa eine Impfung, Genesung oder negativen Test mehr fordern. Wichtig dabei zu beachten: Es können je nach Reiseland andere Vorgaben gelten. So gilt z.B. für Schiffsreisen auf dem Douro in Portugal die 2G-Regel.
Bei folgenden Veranstaltern werden grundsätzlich keine COVID-Nachweise mehr gefordert:
Im Rahmen der 2G Regelung werden für die Teilnahme an der Flusskreuzfahrt eine vollständige Impfung oder ein Nachweis über eine Genesung benötigt. Ein negativer Test reicht dann nicht mehr aus. Bei der 2G+ Regelung ist zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis außerdem ein negativer Corona-Test notwendig.
Die 2G-Regel gilt aktuell bei folgenden Veranstaltern:
Bei der 1G Regelung werden ausschließlich vollständig geimpfte Gäste zugelassen. Auch eine Genesung oder ein negativer Corona-Test reichen dann nicht mehr zur Mitreise aus. Dieses Prinzip wird bei europäischen Veranstaltern, mit Ausnahme von Phoenix Reisen, grundsätzlich aber nicht angewendet. Vor allem internationale Veranstalter wie AmaWaterways oder UNIWORLD wenden die 1G Regel an, da das ,,Genesenen-Prinzip’’ in Ländern wie den USA nicht verbreitet ist. Phoenix fordert für alle Reisende eine Grundimmunisierung aus zwei Impfungen. Sollte diese länger als neun Monate zurückliegen, muss diese durch eine Booster-Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat ergänzt werden.
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