Im Zuge der gelockerten Corona-Regeln setzen auch immer mehr Flusskreuzfahrt-Veranstalter auf Eigenverantwortung. Statt einer festen Maskenpflicht, gilt bei zahlreichen Anbietern nur noch eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Am 3. April wurde das deutsche Infektionsschutzgesetz insofern geändert, sodass ein Mund-Nasen-Schutz an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen nicht mehr verpflichtend ist. Das betrifft auch den Tourismus samt der Hotellerie und eben auch der Flusskreuzfahrt. Auf diese wegfallende Maskenpflicht reagieren nun auch einige Veranstalter, indem sie die Maske nur noch empfehlen. Damit setzt man auf eine zunehmende Eigenverantwortung bei den Gästen. Andere Veranstalter wiederum behalten die Maskenpflicht bei.
Mit Amadeus Flusskreuzfahrten, DCS Touristik, Phoenix Reisen, UNIWORLD und VIVA Cruises haben nun fünf auf dem deutschen Markt aktive Veranstalter die Maskenpflicht abgeschafft. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass diese Regelungen je nach Fahrtgebiet variieren bzw. abweichen können. Wird also ein Reiseland durchfahren, in dem die Maskenpflicht gilt, gilt auch an Bord zumindest temporär wieder die Maskenpflicht. Ganz zu Hause lassen kann man die Masken also noch nicht.
Bestehen bleiben allerdings weiterhin die vorher beschlossenen Nachweispflichten. So muss bei allen genannten Veranstaltern weiterhin ein 2G- bzw. 1G-Nachweis vorgelegt werden, oft auch mit einem zusätzlichen negativen Antigen-Schnelltest. Alle Informationen der verschiedenen Veranstalter über die Corona-Regeln wie der Maskenpflicht, 2G und 1G, haben wir hier zusammengefasst.
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